Wartungsvertrag für EDV und IT Dienstleistungen

Nachfolgend sehen Sie einen beispielhaften Auszug aus einem DIROPA EDV Wartungsvertrag, der Ihnen unser Leistungsbild veranschaulichen soll.

Umfang der Leistungen / Wartungsumfang

  • Der Wartungsvertrag umfasst sämtliche Serviceleistungen während der in den AGB des Auftragnehmers definierten Normalarbeitszeiten für die gesamte im Leistungsschein angeführte Hardware und Software des Kunden.
  • Die normale Reaktionszeit beträgt 8 Stunden innerhalb der normalen Geschäftszeiten und bezieht sich auf die Störungsannahme. Die Wartungsleistung umfasst alle für einen ordentlichen Betrieb erforderlichen Arbeiten zur Hard- und Softwarepflege.
  • Wartungsleistungen an die gemäß Leistungsschein definierten PCs und Server angeschlossene Peripherie (Drucker, Scanner, Monitore, Eingabegeräte, etc.), sind nicht im Wartungsumfang enthalten.
  • Enthalten sind Arbeitszeit, Fernwartung und telefonische Hilfestellung. Es werden ausschließlich Wartungsarbeiten, entsprechend der beim Auftraggeber vorliegenden Lizenzen bzw. Lizenzverträge durchgeführt.
  • Führt der Auftragnehmer aufgrund eines Auftrages des Kunden Serviceleistungen durch, zu denen er nach diesem Vertrag nicht verpflichtet ist, so werden diese Leistungen dem Kunden zu den aktuell gültigen Stundensätzen gesondert verrechnet.
  • Wird während der Vertragszeit neue Hardware oder Software angeschafft, so kann diese in den Wartungsvertrag übernommen werden, unter der Voraussetzung, dass diese Neuanschaffung vom Auftragnehmer durchgeführt, respektive bewilligt oder empfohlen wurde und von einem Techniker des Auftragnehmers, respektive einem Fachmann in die Anlage integriert wurde. In diesem Fall wird die neue Hard- und/oder Software in den Leistungsschein aufgenommen und die monatliche Wartungspauschale wird entsprechend angepasst.

Zur laufenden Instandhaltung zählen:

  • Überprüfung der Leitungs- und Funktionsfähigkeit der Arbeitsplatzrechner und Server.
  • Updateservice für Software und Betriebssystemkomponenten lt. Leistungsschein.
  • Kontrolle der Betriebssystemupdates uns Softwareupdates.
  • Kontrolle der Antivirenupdates.
  • Planung des Netzausbaus und Beratung für zukünftige Neuanschaffungen und/oder Erweiterungen der EDV-Anlage.
  • Kontrolle bei Umbauarbeiten am Netzwerk.
  • Anlegen neuer User inkl. Der entsprechenden Rechte und Gruppenrichtlinien, Deaktivierung alter User.
  • Überprüfung der Datensicherung, der USV, des Virenschutzes und der Netzwerksicherheit.
  • Fernwartung der Server und Workstations gemäß der vorliegenden Lizenzbestimmungen beim Auftraggeber.
  • Kostenloser Telefonsupport zu den normalen Geschäftszeiten laut AGB.

Zur jährlichen Instandhaltung zählen:

  • Systemanalyse und Bereinigung von Installationen der Rechner und der Server entsprechend der aktuell gültigen Leistungsbeschreibung zur Wartung.
  • Aktualisierung des Sicherheitskonzeptes und der Netzwerk- und Geräte-Dokumentation.
  • Aktualisierung der Serverbetriebssysteme gemäß den vorliegenden Lizenzbestimmungen beim Auftraggeber.

Zur Instandsetzung zählen:

  • Neuinstallation bestehender Arbeitsplätze auf bestehenden Rechnern sofern diese über den Leistungsschein in den Wartungsvertrag aufgenommen wurden.
  • Arbeitsaufwand für die Integration neuer Workstations ins Netzwerk.
  • Arbeitsaufwand für den Austausch defekter Hardwarekomponenten.
  • Neuinstallation defekter, im Leistungsschein angeführter Software auf dem jeweiligen Computer.
  • Arbeitsaufwand für den Einbau neuer Hardware und Treiberinstallation.
  • Erforderliche Neuinstallationen bestehender Arbeitsplätze auf bestehender Hardware im Zuge von Fehlerbehebungen nach Ermessen des Auftragnehmers.
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Ihr Ansprechpartner

DI Roland Paier
Geschäftsführer

„DIROPA steht für rasche und unkomplizierte Hilfe. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!“

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